Buß- und Bettag

Buß- und Bettag in Deutschland 2018, 2019, 2020 und 2021.





Deutschland 2018 2019 2020 2021
Buß- und Bettag 21 November 20 November 18 November 17 November

Der Buß- und Bettag

In Deutschland ist der Buß- und Bettag ein offizieller Feiertag der evangelischen Kirche und geht auf Notzeiten zurück. Derartige Buß- und Bettage wurden im Laufe der Geschichte häufig aus aktuellen Anlässen angesetzt. Man rief das gesamte Volk wegen Notständen und anderen Gefahren zur Umkehr und zum Gebet auf. Doch seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wird ein allgemeiner Buß- und Bettag begangen. Dieser findet gewöhnlich elf Tage vor dem ersten Adventssonntag statt, sprich am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres.

Der Begriff „Buße“ führt in manchen Regionen des deutschsprachigen Raums zu falschen Assoziationen. Bei diesem Tag geht es nicht ums Büßen begangener Vergehen im Sinne einer Bestrafung. Stattdessen meint man die Buße im Sinne der Reue für Sünden die man begangen hat, sowie eine Gesinnungsänderung.

Geschichtliche Fakten

Bereits in der Antike begingen die Menschen gemeinsame Bußzeiten. Auf religiöser Sicht sind diese dreifach begründet. Einerseits als Zeit des fürbittenden Eintretens durch die Kirche für die Schuld der Anhänger vor Gott. Zudem sollen die Kirchen an den Bußtagen ihre Wächterfunktion den Sünden der Zeit gegenüber praktizieren. Und letztlich dienen Bußtage individuellen Personen dazu ihr Gewissen vor Gott auf die Probe zu stellen. Beispielsweise gab es in Rom die „feriae piaculares“, welche Not und Gefahr des Krieges abwenden sollten.

Auch im Mittelalter gab es zwei Sorten von Bußtagen: Die einen ordnete die Obrigkeit je nach Bedarf an. Die anderen, wie zum Beispiel die Quatembertage, stammten von der kirchlichen Ordnung. Die evangelische Kirche übernahm beide und führte sie fort.

In Deutschlands verschiedenen Gebieten gab es unterschiedliche Termine für die Buß- und Bettage. So ließen sich im Jahre 1878 insgesamt 47 Bußtage mit 24 unterschiedlichen Terminen in 28 deutschen Ländern zählen. Der einheitliche Buß- und Bettag der am Mittwoch vor dem allerletzten Sonntag des Kirchenjahrs begangen wird wurde den evangelischen Kirchenleitungen 1852 und 1878 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen. In Preußen machte man diesen Vorschlag am 12. März 1893 zum Gesetz.

In der Zeit nach der Wiedervereinigung übernahmen dann alle neuen Bundesländer den Buß- und Bettag und machten diesen somit ab 1990 zu einem deutschlandweiten Feiertag. Im Jahr 1994 beschloss man jedoch den Buß- und Bettag als einen arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 wieder zu streichen. Grund dafür war die entstandene Mehrbelastung der Arbeitgeber wegen den Beiträgen zur neu eingeführten Pflegeversicherung mittels Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute weiterhin als gesetzlicher Feiertag.